Beyoncé & Jay-Z verlieren Namensstreit um Blue Ivy
Beyoncé (31) und ihr Mann Jay-Z (42) wurden Anfang Januar dieses Jahres Eltern einer kleinen Tochter. Blue Ivy (9 Monate) ist der ganze Stolz der beiden Superstars und wird von ihnen rund um die Uhr verwöhnt. Den außergewöhnlichen Namen ihrer Tochter wollte sich das Ehepaar als Markenname patentieren lassen, um in naher Zukunft darunter verschiedene Produkte zu vertreiben.
Wie das Magazin Rolling Stone berichtet, gab es dabei ein Problem. Seit 2009 wirbt bereits die Hochzeitsplanerin Veronica Alexandra mit dem Namen Blue Ivy für ihr Unternehmen. Die Sängerin und ihr Mann wollten dies aber nicht akzeptieren und zogen deshalb vor Gericht, um die alleinige Nutzung des Namens zu haben. Beim Rechtsstreit zog das Paar allerdings den Kürzeren, die Hochzeitsplanerin aus Boston darf Blue Ivy weiterhin für Werbezwecke nutzen.
Allerdings bekamen Beyoncé und Jay-Z auch das Recht zugesprochen den Namen für spätere Produkte zu verwenden. Veronica Alexandra freute sich riesig über den gewonnenen Prozess und sagte erleichtert: „Mit Geld kann man eben doch nicht alles kaufen“.