Atze Schröder: Kein Schmerzensgeld für Wepper
Die Freiheit der Kunst hat gesiegt und er darf weiter witzeln. Atze Schröder (47) hat den Rechtsstreit mit Schauspieler Fritz Wepper (71) nun doch noch gewonnen. Der Derrick-Star hatte Schröder auf Schmerzensgeld verklagt, weil sich der Comedian in seinem Bühnenprogramm "Schmerzfrei" über Weppers Beziehung zu der jüngeren Susanne Kellermann (31) lustig machte.
Das Münchner Landgericht entschied am Donnerstag, dass Schröder das geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro nicht zahlen muss. Der Richter sagte zwar, er könne Wepper verstehen, doch Schröders Witze über den Schauspieler seien "erkennbar satirisch gemeint" und würden daher unter den Schutz der Kunstfreiheit fallen.
Bereits Mitte März hatte das Münchner Gericht ein erstes Urteil in dem Streit gefällt. Damals ging es jedoch um eine einstweilige Verfügung gegen Schröder. Die Richter entschieden, dass der Komiker die Reaktionen seines Publikums auf Wepper-Witze nicht wiederholen darf. Für Fritz Wepper dürfte die Schlappe vor Gericht noch nicht das Ende des Streits bedeuten. Sein Anwalt hatte bereits vor dem Urteil verkündet, im Falle einer Niederlage in Berufung gehen zu wollen.