Klage: Michael Wendler soll 56.000 Euro zahlen!
Der selbsternannte "König des Popschlagers" Michael Wendler (40) hat wieder einmal Ärger mit dem Gesetz. Erst vor Kurzem wurde ein langwieriger Gerichtsstreit um die Rechte an dem Künstlernamen "Der Wendler" beendet. Ein Hobbysänger aus dem Ruhrgebiet hatte sich den Namen bereits vor Jahren schützen lassen. Ein Gericht entschied jedoch, dass keiner der beiden Sänger den Nachnamen "Wendler" ohne Zusatz für sich allein beanspruchen dürfen.
Nun sitzt Michael Wendler erneut auf der Anklagebank. Wie die Bild berichtet, verlangt sein ehemalige Geschäftspartner Manuel Pielka wegen Vertragsbruchs rund 56.000 Euro von dem Schlager-Star. Wendlers Frau soll auf eigene Faust Auftritte für ihren Mann gebucht haben und damit gegen eine Exklusivitätsvereinbarung mit dem damaligen Agenten verstoßen haben. Pielka kündigte daraufhin den Vertrag und fordert nun Schadensersatz.
Der Sänger sieht das natürlich ganz anders. Sein Anwalt sagte vor dem Duisburger Landgericht: "Die Erfolge in der Zusammenarbeit sind am Anfang nicht eingetreten. Deshalb hat die Frau von Herrn Wendler alte Kontakte ausgegraben, um ihren Künstler zu vermarkten". Eine Einigung zwischen dem Künstleragenten und dem Showstar, der bei dem Prozess nicht anwesend war, konnte bislang nicht erzielt werden.