Collien Fernandes klagt: "Meine Brüste sind echt!"
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Collien Fernandes klagt: "Meine Brüste sind echt!"

- Promiflash Redaktion
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Collien Ulmen-Fernandes (31) steht vor Gericht. Der Grund: Die Echtheit ihrer Brüste wurde angezweifelt! Nun klagt die schöne Moderatorin vor dem Kölner Landesgericht gegen den Schönheitschirurgen, der ihr eine Brust-OP unterstellt hatte.

Collien Ulmen-Fernandes wurde bekanntlich mit einem gehörigen Vorbau gesegnet. Sie betonte stets: "Alles echt!" Doch ein Düsseldorfer Schönheits-Chirurg ist offenbar anderer Meinung. In einem Internet-Beitrag hatte er - ohne dies vorher mit der Schauspielerin abzuklären - deren Namen genutzt, um für Brust-Vergrößerungen zu werben. Der genaue Wortlaut der Anzeige: "Viele Stars machen es vor: Von heute auf morgen haben Schauspielerinnen wie Collien Ulmen-Fernandes nach einer Brust-Vergrößerung eine wohlgeformtere Brust und leben vielen Frauen ein perfektes Leben vor."

Collien kocht vor Wut: "Ich kenne diesen Herrn nicht. Ich wehre mich dagegen, dass er meinen Namen für seine Werbung missbraucht. Das verletzt meine Persönlichkeitsrechte. Niemals würde ich für Brustvergrößerungen werben. Entgegen den Behauptungen auf der streitgegenständlichen Webseite bin ich persönlich nämlich der Meinung, dass die Lebensqualität nicht kausal mit der Körbchengröße zusammenhängt."

Prompt wandte sie sich an das Kölner Landesgericht. Pressesprecherin Dr. Dorothea Heine bestätigte gegenüber Promiflash: Das Verfahren läuft. Collien verlangt zum einen eine Lizenzgebühr in Höhe von 10.000 Euro, da der Arzt unerlaubt mit ihrem Namen geworben habe. Zum anderen klagt sie auf den Erhalt von Schmerzensgeld wegen "Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts", dessen Betrag sich auf 7.500 Euro beläuft. Dazu kommen noch Anwaltskosten und Verfahrensgebühr, die der Arzt ebenfalls berappen soll. Endsumme: Rund 18.000 Euro. Es muss nun geklärt werden, ob es sich bei der unauthorisierten Anzeige tatsächlich um Werbung gehandelt hat, da der Beitrag nicht auf der persönlichen Website des Chirurgen, sondern anderweitig im Internet erschienen war.

Ein Vergleichsvorschlag der Gegenseite in der mündlichen Verhandlung am 18. September wurde zunächst nicht angenommen: Collien und die Gegenpartei haben nun Bedenkzeit bis Mitte Oktober, ob sie sich außergerichtlich einigen wollen. In diesem Fall würde der Arzt nur 10.000 Euro zahlen und die Frau von Christian Ulmen (37) die restlichen Forderungen fallen lassen. Falls sie sich gegen diese Maßnahme entscheidet, wird am 6. November endgültig gerichtlich über den Fall entschieden.

Christian Ulmen und Collien Ulmen-Fernandes, Januar 2011
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Christian Ulmen und Collien Ulmen-Fernandes, Januar 2011
Christian Ulmen und seine Frau Collien Ulmen-Fernandes, September 2015
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Christian Ulmen und seine Frau Collien Ulmen-Fernandes, September 2015