Skandal-Song: Rapper Bushido wird nicht angeklagt
Rapper Bushido (35) muss sich wegen seines Liedes "Stress ohne Grund" keinem Gerichtsverfahren stellen: Wie das Amtsgericht Tiergarten entschied, sei die Anklage wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Beleidigung nicht zulässig.
"Das Gericht sieht die Tatbestände nicht als erfüllt an", wird sein Anwalt im Tagesspiegel zitiert. Demnach fallen die Äußerungen in "Stress ohne Grund" noch unter die Kunstfreiheit des Rappers, wodurch das Hauptverfahren nun abgelehnt wurde. Zuvor wurde Bushido vorgeworfen, das Lied enthalte schwulenfeindliche und gewaltverherrlichende Tendenzen. Das Gericht teilte diese Meinung hingegen nicht. Bushido rappte in jenem Song unter anderem über den regierenden Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit (60) und die Grünen-Politikerin Claudia Roth (58). Neben der Anklage der Staatsanwaltschaft zeigte auch Wowereit den Rapper in diesem Sommer an.
Sofern die Ankläger sowie die Anzeigeerstatter nicht Beschwerde einlegen, ist der Fall für Bushido vom Tisch. Doch wie steht ihr zu dem Urteil vom Amtsgericht? Hier könnt ihr abstimmen: