Bushido: Erneute Anklage wegen Körperverletzung
Zum wiederholten Male steht Rapper Bushido (35) mit Negativ-Schlagzeilen in der Kritik: Er soll einem Fan, der lediglich ein Autogramm wollte, mit einem Schuh eins über gezogen haben. Dass er gerne über Gewalt singt, ist nichts Neues. Doch geht er jetzt wirklich auf Fans los?
Promiflash hat beim zuständigen Amtsgericht nachgefragt, wofür sich Bushido nun tatsächlich am 20. Februar verantworten muss. Ein Sprecher konnte zu diesem Fall bisher so viel sagen: "Der Vorwurf ist gefährliche Körperverletzung, angeklagt ist Bushido und ein weiterer Mann. Da sollen mehrere junge Männer bei ihm geklingelt haben, ihn wahrscheinlich um Autogramme gebeten haben, dann soll er heruntergekommen sein mit dem anderen Mann. Der andere Mann soll dem einen Fan eine kräftige Ohrfeige gegeben haben, und als dieser junge Mann am Boden gelegen hat, soll Bushido einen Schuh ausgezogen und ihn mit diesem Schuh geschlagen haben." Die Schuld an der gefährlichen Körperverletzung wird sich Bushido, sollte es zu einer Verurteilung kommen, also wohl mit seinem Begleiter teilen.
Was genau dazu geführt hat, dass es statt eines Autogramms eine Ohrfeige und einen Schlag mit dem Schuh gegeben hat, geht aus der Anklage nicht hervor. Welches Urteil Bushido nun erwartet, wird sich dann am Nachmittag des 20. Februars ergeben.