Bobbi Kristina: Deswegen lag sie bewusstlos in ihrer Wanne
Der tragische Tod von Bobbi Kristina beschäftigt alle schwer. Nach einem sechsmonatigen Überlebenskampf verstarb die Tochter von Whitney Houston (✝48) im Alter von nur 22 Jahren. Angefangen hatte ihr Leidensweg mit einem Unfall in ihrer Badewanne, in der sie bewusstlos, mit dem Gesicht nach unten treibend, gefunden wurde. Mittlerweile wird Bobbis (✝22) Ehemann Nick Gordon von ihrer Familie verdächtigt, Schuld an ihrem Versterben zu haben. Es wurde sogar Zivilklage gegen ihn eingereicht. Doch Quellen haben nun bekannt gegeben, warum sie wirklich leblos in der Badewanne lag.
Die Erläuterung für Bobbis tödliches Missgeschick beginnt bereits in der Nacht, bevor ihre Mutter Whitney ebenfalls in einer Badewanne des Beverly Hilton Hotels starb. Quellen des Gesetzesvollzugs erzählten gegenüber TMZ, dass Bobbi und Whitney in dieser Nacht in der Beverly Hilton Bar gefeiert haben sollen. Beide seien sehr betrunken gewesen und hätten sich rüpelhaft verhalten. Bobbi sei schließlich hoch in ihr Zimmer gegangen, habe sich angeblich ein Bad eingelassen und sei in der vollen Wanne vollkommen berauscht eingeschlafen. Als sie nach einer Weile wieder aufgewacht sei, hätte das ganze Bad unter Wasser gestanden. Dass sie schon öfter in der Wanne bewusstlos wurde oder eingeschlafen ist, könnte einen kritischen Hinweis in den aktuellen Ermittlungen wegen Mordes in Bobbis Fall geben.
Nick Gordons Anwalt Jose Baez, der ihn in seinem Verfahren vertritt, soll bereits über diesen Zwischenfall bescheid wissen und will offenbar versuchen, die Staatsanwaltschaft anhand dieser neuen Erkenntnisse von Nicks Unschuld zu überzeugen. Bobbi sei schlichtweg aufgrund ihres Rauschmittelkonsums in der Wanne verunglückt, genau wie damals im Hotel, nur diesmal mit fataleren Folgen. Das würde auch dem Obduktionsbericht der Gerichtsmedizin entsprechen, der besagt, dass es keine offensichtlichen Belege für eine Fremdeinwirkung gibt.
Was wirklich geschah und, ob jemand an Bobbis Tod Schuld trägt, wird die Gerichtsverhandlung beizeiten
offenbaren.