Anklage fallen gelassen: Beyoncé hat "XO" nicht geklaut
Vor Kurzem wurde die Sängerin Beyoncé von Ahmad Javon Lane auf sieben Millionen Dollar Schadenersatz verklagt, weil sie sich angeblich an einem seiner Songs bedient hatte. Nun wurde die Anklage aber fallen gelassen.
Laut den Worten des Richters waren Queen Bs Zeilen nicht annähernd so schlüpfrig wie die des Originals. So lautete es in seinem Beschluss: "Das Lied von dem Backgroundsänger ist grob und vulgär, mit einem sehr sexuellen Text. Der Sänger lässt wenig Platz für Interpretation, so beschreibt er sich in seinem Song als erregt und geil. Dagegen findet er das Lied "XO" von Beyoncé eher: "Zahm und voll von Liebesmetaphern". Wer hätte gedacht, dass die Sängerin, die für Lieder wie "Partition" und "Naughty Girl" verantwortlich ist, in einem Lied nicht ausreichend sexy ist. Der Richter war auch der Meinung, dass die beiden Lieder musikalisch und textlich keinerlei Parallelen aufweisen.
Ahmad Javon Lane hatte ursprünglich behauptet, er habe eine Digitalversion seines Liedes "XOXO" einer der Backgroundsängerinnen von Bey gegeben - angeblich hätte sich der Mega-Star dann daran bedient.