Nach Trunkenheitsfahrt: Jens Lehmann erhält mildes Urteil

Nach Trunkenheitsfahrt: Jens Lehmann erhält mildes Urteil

- Carla Menzel
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Der Ex-Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann (55) wird das vergangene Oktoberfest wohl so schnell nicht mehr vergessen. Nach der Wiesn 2024 stieg der Kicker mit 0,72 Promille ins Auto und geriet in eine Polizeikontrolle. Nun teilt das Amtsgericht München das Urteil mit: Laut Medienberichten von unter anderem Bunte erhält Jens eine Strafe von lediglich 1.000 Euro. Seinen Führerschein hatte er bereits für einen Monat abgegeben und darf nun wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Im Prozess räumte der FC-Schalke-Star sein Fehlverhalten ein: "Ich habe einen Fehler gemacht, den ich auch bereue."

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft dem 55-Jährigen ein Bußgeld von ganzen 72.000 Euro aufdrücken. Doch kurioserweise rettete ihn sein "schlechtes Benehmen". Nach dem Oktoberfestvorfall habe er sich den Polizisten und der Ärztin gegenüber unkooperativ gezeigt. Dies sei jedoch laut der Richterin nicht auf seinen Alkoholkonsum zurückzuführen, da er vor Gericht dasselbe Verhalten an den Tag legte. "Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten", sagte die Richterin zu dem Angeklagten.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Torwart mit dem Gesetz aneinandergerät. Im September des vergangenen Jahres stand er schon einmal vor Gericht: damals wegen des berüchtigten "Kettensägenprozesses". Jens war in einen bizarren Nachbarschaftsstreit involviert. Ihm wurde vorgeworfen, die Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge beschädigt zu haben. Das Ziel? Einen besseren Blick auf den idyllischen Starnberger See zu erhalten. Im Berufungsverfahren gestand er seine Schuld.

Jens Lehmann, Ex-Fußballer
Nicole Kubelka / Future Image / ActionPress
Jens Lehmann, Ex-Fußballer
Jens Lehmann, Februar 2020
Getty Images
Jens Lehmann, Februar 2020