Böhmermann vs. Türkei: Kanzlerin Merkel hat entschieden!
Jetzt hat die Kanzlerin gesprochen! Nachdem Jan Böhmermann (35) mit seinem Erdogan-Schmähgedicht die türkische Regierung verärgert hatte, gab Angela Merkel (61) jetzt vor wenigen Minuten die lange erwartete Erklärung ab. Die Entscheidung: Die Bundesregierung stimmt Ermittlungen gegen Jan Böhmermann zu!
Auf der Pressekonferenz sagte Angela Merkel: "Die Bundesregierung wird die Ermächtigung erteilen." Das Gericht kann deshalb im Fall Böhmermann die Ermittlungen aufnehmen und den Fall klären. Dies bedeute keine Vorverurteilung Böhmermanns, stellte Merkel klar. Über Beleidigungen gegen fremde Staatschefs zu urteilen sei Sache der Justiz, nicht der Regierungen. "Gerichte sollen das letzte Wort haben."
Merkel betonte, dass in der engen Partnerschaft mit der Türkei der Austausch sehr wichtig sei. Sie forderte aber mit Verweis auf die Stärke des Rechtsstaates, dass Grundrechte wie die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit geachtet werden müssten.
Die Bundesregierung hatte in den vergangenen Tagen den Wunsch der Türkei nach Strafverfolgung Böhmermanns geprüft. Die Kernfrage: Ging seine Satire zu weit? Jan Böhmermann hatte in seiner TV-Satire "Neo Magazin Royale" den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verspottet und ihm unter anderem Sex mit Tieren unterstellt. Schon zu Beginn der Sendung hatte Böhmermann gesagt, die folgenden Äußerungen seien in Deutschland verboten.
Die Entscheidung Merkels in dieser Frage war in Deutschland mit Spannung erwartet worden. Bei einer Ablehnung der türkischen Forderungen hätte die Kanzlerin das Verhältnis zur Türkei abgekühlt. Mit einer Entscheidung gegen Böhmermann hätte sie in Deutschland seine Verteidiger - darunter auch viele Promis - verärgert. Oliver Kalkofe (50) hatte im Talk bei Maybrit Illner (51) zuletzt betont, man solle aus einem Furz nicht einen Tsunami machen.
Auch innerhalb der Großen Koalition kam es in dieser Frage sogar zu Krach.
Hat Kanzlerin Merkel die richtige Entscheidung getroffen? Hier könnt ihr abstimmen: