Böhmermann-Affäre: Erste Entscheidung vom Gericht getroffen!
Seit Wochen beschäftigt die Böhmermann-Affäre um das Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan die Bundesrepublik. Nun ist eine erste Entscheidung gefällt worden. Das Landgericht Hamburg hat Teile des Gedichtes jetzt verboten, sieht jedoch einige Zeilen tatsächlich als Satire an.
Die Affäre um das Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten aus Jan Böhmermanns Show "Neo Magazin Royale" schlägt nun schon einige Wochen hohe Wellen. Erdogan hatte Jan Böhmermann sogar angeklagt, der daraufhin für ein paar Wochen die Flucht ergriff und in die USA ging. Am vergangenen Donnerstag ging der Moderator das erste Mal wieder mit seinem Magazin auf Sendung. Wie der Spiegel berichtet, wurde vom Landgericht Hamburg nun eine erste Entscheidung getroffen: Die Aussagen des Gedichtes, die sich mit Erdogans Umgang mit der Meinungsfreiheit beschäftigen, seien laut Gericht zulässig und werden nicht verboten.
Den größten Teil des Gedichtes hält das Gericht allerdings für unzulässig und verbietet die entsprechenden Zeilen. Erdogans Anwalt Hubertus von Sprenger äußerte sich über den Beschluss positiv. "Ich bin sehr beglückt über die gute Rechtsprechung in Deutschland", wird er vom Spiegel zitiert. Es scheint also zunächst so, als könnte Jan Böhmermann noch glimpflich davonkommen.