1. Gerichtsbeschluss: Jan Böhmermann akzeptiert Urteil nicht
Erst gestern wurde darüber berichtet, dass das Landgericht Hamburg in der Böhmermann-Affäre eine erste Entscheidung getroffen hat. Teile des Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Erdogan wurden vom Gericht für unzulässig erklärt und verboten. Doch damit will sich Jan Böhmermann (35) nicht zufrieden geben. Jetzt fechtet er das Urteil an.
Obwohl das Landgericht Hamburg tatsächlich einige Teile des Skandal-Gedichts als Satire anerkannt hat, will sich Jan Böhmermann mit der einstweiligen Verfügung vom Dienstag nicht zufrieden geben. Zusammen mit seinem Anwalt Christian Schertz hat der Moderator beschlossen, gegen das Urteil anzugehen, berichtet DWDL. Dass das Gedicht in seinen einzelnen Zeilen für die Gerichtsentscheidung untersucht wurde und nicht als Ganzes, sei ein großer Fehler gewesen, findet Böhmermanns Anwalt. "Man kann auch kein Gemälde auseinanderschneiden und dann nur teilweise freigeben", wird er von DWDL zitiert.
Sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht wolle der Anwalt gehen, erklärte er. Dass in der "Böhmermann-Affäre" also noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, ist ziemlich offensichtlich.