Urteil für Schwesta Ewa: Zwei Jahre und sechs Monate Knast!
Urteil für Schwesta Ewa: Zwei Jahre und sechs Monate Knast!Getty ImagesZur Bildergalerie

Urteil für Schwesta Ewa: Zwei Jahre und sechs Monate Knast!

- Promiflash Redaktion
Lesezeit 1min
-

Schlechte Nachrichten für Schwesta Ewa (32). Die Gangster-Rapperin mit Rolichtvergangenheit sitzt seit Monaten wegen des Vorwurfs der "Körperverletzung bis hin zu Menschenhandel zum Zweck der Prostitution" in Untersuchungshaft. Jetzt verurteilte ein Gericht die selbsternannte "Kurwa" zu einer mehrjährigen Haftstrafe!

Das war es erstmal für Schwesta Ewa. Die Skandalnudel muss wegen Körperverletzung und Steuerhinterziehung für zwei Jahre und sechs Monate in Haft. Die Vorwürfe des Menschenhandels und der Zuhälterei wurden jedoch nicht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft forderte zunächst vier Jahre und drei Monate. Wie Bild weiter berichtete, zeigte sich Ewa nach der Urteilsverkündung reumütig: "Ich schäme mich sehr für mein hässliches und aggressives Leben. Es ist ist nicht mit meinem zukünftigem Leben vereinbar. Ich werde mich davon distanzieren und mich komplett auf meine Musik konzentrieren."

Ewa soll demnach vier teils minderjährige Fans zur Prostitution gezwungen haben. Die Vertreterin der Anklage warf ihr vor, ihre Popularität ausgenutzt zu haben, "um die Mädchen um den Finger zu wickeln". Die vermeintlichen Opfer gaben später jedoch an, nicht gezwungen worden zu sein. Dazu kamen der Vorwurf der Körperverletzung sowie der der Steuerhinterziehung. Wie Bild weiter berichtete, wurde der Haftbefehl allerdings aufgehoben, Schwesta Ewa kann also erstmal nach Hause.

Schwesta Ewa, Januar 2018
Getty Images
Schwesta Ewa, Januar 2018
Zwei Jahre und sechs Monate Haft: Ist die Strafe für Schwesta Ewa gerecht?
4142
795