Prozess-Urteil: Harald Schmidts Stalker soll in Psychiatrie!
Endlich kann er aufatmen: Anfang des Monats erschütterten erschreckende Neuigkeiten die Fans von TV-Legende Harald Schmidt (60): Der Comedian wurde von einem Stalker verfolgt und hat sogar Morddrohungen erhalten! Am 21. Dezember musste sich der Verantwortliche deshalb vor Gericht einfinden.
Wie das Kölner Landgericht am Donnerstag anordnete, muss sich der Angeklagte in eine psychiatrische Klinik begeben. "Sie bewegen sich in einem Wahnsystem, in der Sie alles der Familie Schmidt anlasten“, ließ die Vorsitzende Richterin Sybille Grassmann den 39-Jährigen wissen. "Unrechts- und Einsichtsvermögen ist bei Ihnen aufgehoben. Sie leiden laut der psychiatrischen Gutachterin unter einer paranoiden Schizophrenie“, erklärte sie in der Urteilsverkündung. Über ein Jahrzehnt soll der Stalker Harald Schmidt und dessen Familie mit Bomben- und Todesdrohungen verängstigt haben. Zudem soll er regelmäßig um das Haus der Familie geschlichen und sogar die Mutter des Fernsehstars mit Briefen belästigt haben. "Die Familie Schmidt musste ihre Lebensführung wegen der Angst, insbesondere um ihre Kinder, erheblich einschränken“, sagte die Richterin.
Bisher hatte der Stalker eine Behandlung in der Psychiatrie abgelehnt und scheint auch nach dem gerichtlichen Urteil nicht an die Folgen seiner Tyrannei zu denken. Wie Bild berichtet, soll er ununterbrochen gepöbelt und bis zum Verhandlungsschluss Beleidigungen von sich gegeben haben.