Prozess verloren: Madonnas Privatsachen werden versteigert
Schwere Niederlage für Madonna (59): Schon im vergangenen Jahr hatte eine ehemalige Freundin der Queen of Pop, Darlene Lutz, versucht, sehr private Gegenstände der Sängerin zu versteigern. Darunter waren zum Beispiel Liebesbriefe, Unterwäsche, eine Locke von ihrem Haar und ein Brief von ihrem verstorbenen Ex-Lover Tupak Shakur (✝25). Der Popstar hatte versucht dagegen vorzugehen – nur leider ohne Erfolg! Jetzt hat ein Gericht entschieden: Madonnas Sachen dürfen versteigert werden!
Wie das Onlineportal The Wrap berichtet, soll der Popstar angeblich nicht gewusst haben, dass die insgesamt 22 Auktionsstücke nicht mehr in ihrem Besitz sind. Demnach hätte sie das erst über die Presse erfahren. Den zuständigen Richter hat das aber offenbar nicht überzeugt. Darlene und Madonna haben sich nämlich schon vor Jahren zerstritten und die sechsfache Mutter soll gewusst haben, dass die Kunsthändlerin noch private Gegenstände in ihrem Besitz hat. Da sie diese aber so lange nicht zurückgefordert hatte, sei ihr Rechtsanspruch mittlerweile verfallen, hieß es in dem Urteil.
Vor allem der Brief von Tupac hatte bei dem ersten Auktionsversuch für Aufsehen gesorgt. In dem Schreiben erklärte der Musiker nämlich, warum er mit der heute 59-Jährigen Schluss gemacht hatte: Es lag an ihrer Hautfarbe!