Wegen "Schmähgedicht": Böhmermann gegen Merkel vor Gericht
Muss Angela Merkel (64) bald eine Aussage über Jan Böhmermanns (38) "Schmähgedicht" zurücknehmen? Seine kontroversen Zeilen über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (65) hatten ihm 2016 juristischen Ärger eingebracht und wurden später teilweise verboten. Im Zuge der Debatte bezeichnete die Bundeskanzlerin das Werk öffentlich als "bewusst verletzend". Nun soll vor dem Berliner Verwaltungsgericht verhandelt werden, ob sie ihre Stellungnahme zurückziehen muss.
Merkel selbst hatte vor drei Jahren schon eingeräumt, mit ihrer persönlichen Bewertung des Sachverhalts einen Fehler begangen zu haben. Wie der Tagesspiegel berichtet, wird sie sich diesen Monat erneut rechtfertigen müssen: Ein Gerichtssprecher habe mitgeteilt, dass am 16. April eine entsprechende Unterlassungsklage des Satirikers gegen das Bundeskanzleramt verhandelt werde. In dem Fall, dass die Klage im Hauptpunkt abgewiesen wird, wolle der TV-Star feststellen lassen, dass die Äußerung der Kanzlerin rechtswidrig gewesen sei.
Bereits im September 2017 hatte der Moderator angekündigt, Merkel vor Gericht belangen zu wollen. Sein Anwalt warf der Politikerin damals vor, mit ihrer Kritik habe sie an Jan Böhmermann eine "juristische Bewertung des Werkes meines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt". Eine solche Einordnung habe nicht in ihrer Zuständigkeit gelegen.