"Morgen ist Haftantritt": Muss Schwesta Ewa jetzt in Knast?
Wird es jetzt wirklich ernst für Schwesta Ewa (35)? Die Rapperin wurde schon im Juni 2017 vom Frankfurter Landgericht zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt – und zwar unter anderem wegen zahlreicher Körperverletzungen und Steuerhinterziehung. Im vergangenen September wurde ihr bereits ein Haftaufschub gewährt. Doch am heutigen Mittwoch soll die Musikerin nun ihre Zelle beziehen – oder etwa nicht?
In ihrer Instagram-Story meldete sich Ewa am Dienstag zu Wort und erklärte ihren Fans: "Also eigentlich muss ich morgen rein, morgen ist Haftantritt." Aber sie hätte noch einen weiteren Antrag auf Aufschub gestellt. Ob der allerdings bewilligt wird, weiß die Frankfurterin selbst nicht. "Mal schauen, ob ich morgen rein muss", gab sie sich gelassen. Sie versprach ihren Followern aber auf jeden Fall noch einmal live zu gehen, bevor sie sich in den Knast verabschiedet.
Beim ersten Mal wurde ihrer Forderung auf Verschiebung nur Folge geleistet, weil sie mittlerweile Mutter einer kleinen Tochter ist, die sie aber aufgrund ihrer Gewaltbereitschaft nicht mit ins Gefängnis nehmen darf. Um eine Lösung für dieses Problem zu finden, gewährte das Gericht der 35-Jährigen zusätzliche Zeit, die nun offenbar verstrichen ist.