Yo-Oli-Prozess: Darum glaubte Gericht zwei Klägerinnen nicht
Der Prozess um den YouTuber Junus W., der unter seinem Pseudonym Yo Oli rund 300.000 Follower im Netz hat, kam heute in Berlin zum Abschluss. Vorgeworfen wurden dem Influencer schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung in fünf Fällen. Während er in diesen Punkten jeweils freigesprochen wurde, wurde er in einem weiterer Delikt "lediglich" zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dabei handelt es sich um den sexuellen Missbrauch einer 13-jährigen Geschädigten, die sich ihm gegenüber glaubhaft als 15-Jährige ausgegeben hatte. Das Gericht sah es in seiner Begründung als erwiesen an, dass es mit den vermeintlichen Opfern jeweils zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen während der Treffen mit dem Angeklagten gekommen war. Aber warum glaubte der Richter den Aussagen der Zeuginnen nicht und sprach Yo Oli in den meisten Anklagepunkten frei?
Insgesamt drei Zeuginnen im Alter von 13, 14 und 16 Jahren wurden in dem Prozess angehört. Vor allem die Angaben der letzteren beiden jungen Frauen hatten vor Gericht allerdings keinen Bestand: "Es gab zum Teil Widersprüche in Kleinigkeiten, durch die dann aber klar geworden ist, dass die Aussagen so im Großen und Ganzen nicht stimmen konnten", sagte die Sprecherin des Berliner Landgerichts, Lisa Jani, nach der Urteilsverkündung. Die sexuellen Handlungen hätten jeweils in von Yo Oli gemieteten Autos stattgefunden, die mit einer Matratze ausgestattet gewesen sein sollen.
Zunächst unter dem Vorwand, gemeinsam Videos für YouTube drehen zu wollen, hatten sich die Geschädigten mit dem 25-Jährigen getroffen – erst danach sei es jeweils zum Sex gekommen. Die zuvor entstandenen Clips zählten schließlich auch zu den Beweggründen für die Anzeige des Angeklagten durch die Geschädigten. Eine junge Frau sei nach deren Veröffentlichung der Videos sogar gemobbt worden: "Die Geschädigten waren überrascht, was für Wellen das geschlagen hat, das ganze Geschehen, dass sie sich im Nachhinein reinwaschen wollten und deswegen dann auch Anzeige erstattet haben, wobei sich dann herausgestellt hat, dass das Ganze doch einvernehmlich war", ergänzte Jani.
Schließlich begründete Richter Hain, was für den Angeklagten gesprochen habe: So war Yo Oli bislang nicht vorbestraft und sei während seiner Zeit in Untersuchungshaft von Mitinsassen hart angegangen worden, was schließlich sogar zu seiner Verlegung geführt habe. Erschwerend wirkte sich hingegen der Umfang der sexuellen Handlungen auf Yo Oli aus. Insgesamt sei aber erkennbar gewesen, dass der Web-Star seine Taten bedauere. Das Gericht hat sich mit dem Urteil an dem Antrag der Staatsanwaltschaft orientiert. Diese hatte neun Monate Haft auf Bewährung gefordert. Hinzu kommen 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und 30 Stunden sexualtherapeutische Einzelgespräche.