Prozess-Pleite: Johnny Depp darf nicht in Berufung gehen
Damit ist Johnny Depps (57) Prozess-Niederlage wohl unumstößlich! Nachdem er die britische Zeitung The Sun wegen Verleumdung verklagt hatte, weil er in einem Artikel als Frauenschläger bezeichnet worden war, fiel Anfang November das Urteil – und zwar zugunsten des Mediums. Die Anwältin des Schauspielers betonte jedoch direkt, dass sie planen, in Revision zu gehen. Aber daraus scheint nun nichts zu werden...
Wie The Times berichtet, wurde Johnnys Berufungsantrag abgelehnt – das heißt: Er wird seine Schlappe akzeptieren müssen. Und als wäre das noch nicht schlimm genug für den Fluch der Karibik-Star, soll er nun auch noch eine ordentliche Stange Geld zahlen. Angeblich sei er dazu aufgefordert worden, die Rechtskosten seiner Gegner in Höhe von 628.000 Pfund – das entspricht rund 703.599 Euro – zu übernehmen.
Auch beruflich hat ihn seine erfolglose Klage einiges gekostet. Nach der Urteilsverkündung wurde er von Warner Bros. gebeten, für den dritten Teil der Phantastische Tierwesen-Reihe von seiner Rolle des Zauberers Grindelwald zurückzutreten. Dieser Bitte kam er nach – kleiner Trost: Er bekam trotzdem die volle Gage.