Jetzt also doch! Johnny Depp geht wegen Urteil in Berufung
Läutet Johnny Depp (57) jetzt vor Gericht die zweite Runde ein? Der Fluch der Karibik-Star hatte eine britische Boulevardzeitung verklagt, da sie ihn im Rahmen der Berichterstattung über die gescheiterte Ehe zwischen ihm und Amber Heard (34) als "Frauenschläger" tituliert hatte. Doch die Verleumdungsklage des Schauspielers wurde vor wenigen Wochen abgewiesen. Zunächst wurde auch Johnnys anschließender Antrag auf Berufung abgelehnt – doch jetzt könnte er doch noch gegen das Urteil angehen!
Da ihm das Oberste Gericht verweigerte hatte, gegen das Urteil anzugehen, richtete sich Johnny nun an das Berufungsgericht, wie The Sun berichtet. Der verantwortliche Richter gab ihm bis zum 7. Dezember Zeit, den Antrag dafür zu stellen – und das hat er auch getan. Welche Gründe der 57-Jährige in dem Dokument angab und wann genau der Antrag bearbeitet wird, ist bis dato nicht bekannt.
Johnnys Anwältin Jenny Afia hatte dem Megastar nach dem Prozess geraten, die Entscheidung des Richters anzufechten. "Das Urteil ist so fehlerhaft, dass es lächerlich wäre, wenn Herr Depp keinen Einspruch einlegen würde", erklärte die Juristin laut Page Six. In ihren Augen habe man Amber Heards Aussagen zu viel Vertrauen geschenkt.