Michael Jacksons Hinterbliebene reichen Klage gegen HBO ein
Michael Jackson (✝50) gehörte mit 750 Millionen verkauften Tonträgern, zahlreichen Grammys und mehreren Nummer-1-Hits zu den erfolgreichsten Musikern seiner Zeit. Doch der Sänger sorgte in den Jahren nach 1993 neben seiner Musik auch immer wieder mit seiner vermeintlich pädophilen Veranlagung für Schlagzeilen. Weil dem "King of Pop" in der Dokumentation "Leaving Neverland" sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde und die Produzenten damit einen Vertrag gebrochen hätten, reichten Michael Jacksons Hinterbliebene Klage gegen den ausstrahlenden Sender HBO ein. Nun hat das Gericht zugunsten der Familie eine erste Entscheidung gefällt.
Ein Bundesberufungsgericht entschied am Montag, dass die Klage von Michael Jacksons Erben in einem privaten Schiedsverfahren fortgeführt wird, sofern keine Berufung eingelegt wird. Damit soll der Fall laut Associated Press nun außerhalb der Öffentlichkeit geklärt werden. Jacksons Anwälte hatten ein privates Verfahren angestrebt, um sich auf eine sogenannte Nicht-Verleumdungsklausel berufen zu können. Die Klausel besagte, dass der Pay-TV-Sender den "Billie Jean"-Interpreten nicht mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern in Verbindung bringen durfte.
"Es ist Zeit für HBO, sich für die Verletzung seiner Verpflichtungen gegenüber Michael Jackson zu verantworten", sagten Michaels Anwälte Howard Weitzman und Jonathan Steinsapir in einer Erklärung. HBO argumentierte jedoch, dass die entsprechende Vertragsbestimmung nicht mehr gültig sei. Zudem verteidigten sie "Leaving Neverland" als wichtigen Dokumentarjournalismus.