Aufgedeckt: So hart sind die "Die Höhle der Löwen"-Verträge!
Die Die Höhle der Löwen-Kandidaten müssen sich schon vor dem Sendestart ganz genau mit Vertragsangelegenheiten befassen! Für viele Gründer ist es ein großer Traum, in der Vox-Show vor Judith Williams (49), Carsten Maschmeyer (61) und Co. zu treten, ihre Geschäftsidee vorzustellen und sich mit einem der Investoren auf eine Zusammenarbeit zu einigen. Sie müssen sich dabei jedoch darauf gefasst machen, bei einem Deal auf einige Rechte zu verzichten – das tun sie allerdings auch schon, bevor die "Die Höhle der Löwen"-Dreharbeiten überhaupt starten!
Wie Bild berichtet, müssen die Gründer einen strengen Vertrag unterschreiben, um im TV mit den Löwen in Verhandlung gehen zu dürfen. Eine Klausel besage, dass die Unternehmer vor dem Dreh keinen Kontakt zu den Investoren haben, geschweige denn ihnen von ihrer Idee berichten dürfen. Die Jungunternehmer müssten abgesehen davon versprechen, exklusiv mit den TV-Investoren zu verhandeln – und diesen alle relevanten Geschäftsunterlagen offenzulegen. Außerdem würden die Teilnehmer vertraglich garantieren, dass es sich bei ihrer Geschäftsidee um ihre eigene handelt – und bei einer eventuellen Klage wegen Ideenklaus selbst die Verantwortung übernehmen.
Darüber hinaus soll es ein Sprechverbot geben, das den Gründern verbietet, sich vor der TV-Ausstrahlung zu ihrer "Die Höhle der Löwen"-Teilnahme zu äußern, außer Vox sollte dies gestatten. Bis zu zwei Jahre nach der Ausstrahlung ihrer Folge dürfen die Kandidaten des Weiteren in keiner ähnlichen Show bei der Konkurrenz mitwirken.