Streit vor Gericht: Kesha erzielt Erfolg gegen Dr. Luke
Ein erster Gewinn für Kesha (34) im Prozess gegen Dr. Luke (47)! Bereits seit sieben Jahren befinden sich die Sängerin und der Musikproduzent nun schon im Klinsch. 2014 beschuldigte die gebürtige Kalifornierin den Musiker erstmals, sie über Jahre hinweg sowohl mental als auch physisch misshandelt zu haben. Die "Cannibal"-Interpretin ließ ihre Klage zeitweilig fallen, um dann mit neuen Anschuldigungen wiederzukehren. Im Februar des vergangenen Jahres verklagte Dr. Luke die Rapperin schließlich wegen Verleumdung und bekam seinerzeit recht. Doch jetzt konnte auch Kesha einen ersten Erfolg verzeichnen.
Wie DailyMail am Freitag berichtete, muss der polnischstämmige Songschreiber nun nachweisen, dass die 34-Jährige tatsächlich böswillige Absichten mit ihrer Anklage verfolgte und wissentlich eine Falschaussage ablegte. So muss Dr. Drake nun nicht nur Keshas Anschuldigungen vor Gericht widerlegen, sondern auch nachweisen, dass die "TiK ToK"-Interpretin absichtlich die Wahrheit missachtete, als sie vorgab, der Musikproduzent hätte sie vergewaltigt. Zudem stellte die Musikerin einen Antrag auf Entschädigung, da sie durch die Beschuldigung der Verleumdung weitere Kosten eines Gerichtsverfahrens tragen musste.
In den Gerichtspapieren, die Keshas Anwälte am Mittwoch einreichten, heißt es, dass eine Jury bei einer kommenden Verhandlung garantiert feststellen werde, dass die Rapperin vor Gericht die Wahrheit zu Protokoll gab. Demzufolge habe Dr. Luke gewusst, dass er die Sängerin sexuell misshandelte, das Gerichtsverfahren jedoch unnötig in die Länge zog, um sie zu schikanieren. In den Dokumenten heißt es weiter, dass die 34-Jährige deswegen Anspruch auf Schadensersatz und eine Erstattung der Gerichtskosten ihres siebenjährigen Kampfes hätte.