Todesfahrer von Stephanie Gräfin von Pfuels Sohn verurteilt
Das Urteil wurde gefällt! Im März 2019 kam Stephanie Gräfin von Pfuels (60) Sohn Karl Bagusat – auch Charly genannt – im Berliner Stadtzentrum ums Leben. Das älteste Kind der Gräfin wurde beim Überqueren einer Straße von einem Auto erfasst. Eine Woche später erlag der 26-Jährige letztlich im Krankenhaus seinen Verletzungen. Nun wurde offiziell das Urteil gegen den Fahrer des PKWs verkündet.
Am Mittwoch, 25. August, verkündete das Amtsgericht Tiergarten in Berlin offiziell das Urteil: Dem Täter wurde aufgrund fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung erteilt. Die Pressesprecherin des Gerichts erklärte gegenüber Gala: "Die Bewährungszeit umfasst drei Jahre. Dem Angeklagten wurden 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit auferlegt. Darüber hinaus wurde der Angeklagte dem Grunde nach verurteilt, Schmerzensgeld zu zahlen." Eine genaue Summe sei bisher jedoch noch nicht festgelegt worden. Vor dem Prozess hatte die Gräfin betont, dass sie sich vor einer zu milden Bestrafung des Angeklagten fürchte. Nach der Verkündung des Urteils sagte sie: "Das Urteil in diesem Fall ist nach unserer Meinung angemessen."
Neun Monate nach dem Tod ihres Sohns erklärte Stephanie im Interview mit Bunte: "Es bleibt natürlich für immer diese Wunde der Trauer. Es ist egal, ob Charly neun Monate tot ist oder irgendwann Jahre. Der Schmerz bleibt."