Gil Ofarims Anwälte fechten Start von Davidstern-Prozess an
Bleibt Gil Ofarim (40) der Prozess doch noch erspart? Der Sänger hatte vor rund einem Jahr behauptet, vom Personal eines Leipziger Hotels schlecht behandelt worden zu sein, weil er eine Davidstern-Kette trug. Kurz darauf kamen jedoch Zweifel an Gils Antisemitismus-Vorwürfen auf – die Folge: Er soll sich am 24. Oktober wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung vor Gericht verantworten. Doch Gils Anwälte scheinen das Ruder nun herumreißen zu wollen.
Wie Bild berichtet, soll der Rechtsbeistand des einstigen The Masked Singer-Kandidaten ein zweiseitiges Schreiben veröffentlicht haben, in dem sie für die "Nichtigkeit des Eröffnungsbeschlusses" argumentieren. Demnach soll die zugelassene Klage gegen Gil nicht gültig sein. "Wie sich jetzt herausgestellt hat, durfte der Vorsitzende Richter zu dem Zeitpunkt, als er über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen unseren Mandanten entschieden hat, aus gesetzlichen Gründen nicht an der Entscheidung über die Zulassung der Anklage mitwirken", heißt es den Juristen zufolge. Gegen den Vorsitzenden Richter soll ein Befangenheitsgesuch vorliegen, über das bis heute noch nicht entschieden worden sei.
Vor allem die Aussage des Richters, dass er sich Antisemitismus in einem hochklassigen Hotel nicht vorstellen könne, sei Gils Anwälten ein Dorn im Auge gewesen: "Eine solche Aussage wäre vergleichbar dem Fall, dass eine Frau behauptet, Opfer sexueller Belästigung in einem Hotel geworden zu sein und der zuständige Richter bereits im Vorfeld äußern würde, dass er sich dies aufgrund der Preisklasse des Hotels nicht vorstellen könne." Das Landgericht hat sich dazu bislang noch nicht geäußert.