Urheberrechtsklage: Jury erklärt Ed Sheeran für unschuldig
Ed Sheeran (32) kann endlich wieder aufatmen! Vor fast zehn Jahren veröffentlichte der Sänger seinen Hit "Thinking Out Loud" – und feierte damit einen Megaerfolg: So wurde der Ohrwurm sogar mit einem Grammy für das Lied des Jahres ausgezeichnet. Doch 2017 machten dann überraschende News die Runde: Ed wird verklagt, da sein Song angeblich das Urheberrecht des Marvin-Gaye-Klassikers "Let's Get It On" verletzt. Deswegen musste der Musiker vor wenigen Tagen vor Gericht aussagen. Nun wurde das Urteil gesprochen...
Das berichtet nun unter anderem Mirror: Die Geschworenen entschieden nun zugunsten des 32-Jährigen und wiesen die Behauptung zurück, er habe harmonische Verläufe und andere Elemente aus "Let's Get It On" übernommen. Um die Jury von seiner Unschuld zu überzeugen, griff Ed sogar zu ungewöhnlichen Maßnahmen: Er holte seine Gitarre heraus und spielte die besagte Melodie im Zeugenstand, um seinen kreativen Prozess zu zeigen.
Hätte die Jury Ed wegen Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden, wäre der Prozess in eine zweite Verfahrensphase gegangen, um festzustellen, wie viel Schadenersatz er und seine Plattenfirmen schuldig sind. Doch das wäre nicht die einzige Folge gewesen: Ed hätte seine Musikkarriere beendet! "Falls das passiert, höre ich auf! Ich werde dann alles hinschmeißen!", soll der "Sing"-Interpret über seinen Anwalt verlauten lassen haben.