Verleumdung: Gil Ofarim hätte Haftstrafe bekommen können!
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Verleumdung: Gil Ofarim hätte Haftstrafe bekommen können!

- Paulina Rohmann
Lesezeit: 1 min

Gil Ofarim (41) kommt mit einem blauen Auge davon. Der Musiker sorgte am Dienstag für eine unangenehme Überraschung: Im Verleumdungsprozess gegen ihn gab er zu, sich den Vorfall der antisemitischen Diskriminierung von 2021 nur ausgedacht zu haben. Mit einem Vergleich endete der Prozess vor dem Gericht in Leipzig. Der Sänger muss nun 10.000 Euro als Geldauflage und ein Schmerzensgeld zahlen. Ein Erfolg für Gil? Immerhin hätte es auch mit einer Haftstrafe enden können...

Gegenüber Spiegel erklärt Gils Anwalt Alexander Stevens nun: "Juristisch ist das ein Riesenerfolg!" Immerhin stehen auf öffentliche Verleumdung, wie es in diesem Fall geschah, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren – also Haft oder eine Bewährungsstrafe. Dank des Vergleichs gilt der "Alles auf Hoffnung"-Interpret nun nicht einmal als verurteilt.

Gil erklärte vor Gericht zwar, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stimmen und entschuldigte sich bei dem beschuldigten Hotelmanager – weitere Details zu dem Vorfall gab er aber nicht preis. Laut dem Magazin sei ihm die Reue und die Scham jedoch anzusehen gewesen.

Gil Ofarim mit seinem Anwalt Alexander Stevens
Wehnert, Matthias/ Action Press
Gil Ofarim mit seinem Anwalt Alexander Stevens
Gil Ofarim, Mai 2019
Getty Images
Gil Ofarim, Mai 2019
Gil Ofarim in Leipzig, November 2023
Wehnert, Matthias/ Action Press
Gil Ofarim in Leipzig, November 2023