Nach Trennung: "Teen Mom"-Jenelle Evans lässt Ex nachstellen
Vor wenigen Wochen trennte sich die Teen Mom-Bekanntheit Jenelle Evans (32) von ihrem Mann David Eason. Nach sechs turbulenten Ehejahren stehen sie nun scheinbar endgültig vor dem Beziehungsaus. Seit der Bekanntgabe ihres Zerwürfnisses liefern sich die Eltern einer gemeinsamen Tochter eine öffentliche Schlammschlacht. Während David der TV-Persönlichkeit Untreue vorwirft, kämpft Jenelle derzeit um das alleinige Sorgerecht von Töchterchen Ensley. Doch damit nicht genug! Nun schaltet das Model anscheinend sogar einen Privatdetektiv ein, wie OK! berichtet. Laut Insider-Angaben wurde der private Ermittler beim derzeitigen Wohnort des 35-Jährigen gesichtet. Der Detektiv habe versucht, Jenelles Brieftasche zurückzubekommen, so die Quelle. Mehr ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht bekannt.
Nicht nur die Trennung der "Teen Mom"-Darsteller läuft alles andere als harmonisch. Auch schon während der Beziehung kämpften sie mit schwerwiegenden Problemen. Dave soll Jenelles Sohn Jace aus einer vorherigen Beziehung körperlich misshandelt haben. Der Unternehmer wurde deshalb sogar wegen Körperverletzung durch Strangulation und Kindesmisshandlung angezeigt. "Jace ist nun überglücklich, dass Jenelle es dieses Mal wirklich ernst mit der Trennung zu meinen scheint", verriet ein Informant gegenüber The Sun. "Es ist ein großer Befreiungsschlag für ihn, nach allem, was er in den letzten Monaten durchgemacht hat", machte die interne Quelle deutlich.
Vielleicht ist das ein weiterer Grund, warum Jenelle derzeit das alleinige Sorgerecht für ihre gemeinsame Tochter einklagt. In den Gerichtsdokumenten, die OK! vorliegen, stellt sie ihre Forderungen klar. David solle kein Besuchsrecht erhalten, solange er sich nicht bereit erklärt, sich einer psychischen Untersuchung zu unterziehen. Diese solle seine Eignung und Fähigkeit zur Betreuung des minderjährigen Kindes bewerten. Auch Drogenprobleme wirft sie ihrem Ex-Mann in den Unterlagen vor. "Während der Ehe war der übermäßige Alkoholkonsum des Beklagten belastend und machte das Leben der Klägerin unerträglich", heißt es zudem in der Klageschrift.