Schumacher-Erpressung: Verdächtige gestehen beim Prozess
Es gibt neue Entwicklungen im Erpressungsskandal um Michael Schumacher (55). Zwei der Angeklagten haben nun ein Geständnis abgelegt – und zwar der Hauptangeklagte und dessen Sohn. "Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Schei* gebaut", soll der 53-jährige Hauptangeklagte im Gerichtssaal beim Prozessauftakt im Wuppertaler Amtsgericht gesagt haben, wie t-online berichtet. Zudem richtete er das Wort direkt an die Familie Schumacher und ließ dem Anwalt der Familie des einstigen Rennfahrers eine Entschuldigung zukommen: "Richten sie der Familie bitte aus, dass es mir wirklich leidtut." Auch der 30-jährige Sohn bekennt sich schuldig und ließ verlauten: "Ich sehe meinen Fehler ein." Der dritte Angeklagte weist jegliche Schuld von sich und gibt an, nichts mit der ganzen Sache zu tun zu haben.
Aber damit nicht genug. Die zwei Angeklagten, die ihre Schuld gestanden haben, verraten vor Gericht weitere Details der Erpressung. Demnach soll der Hauptangeklagte von einem anderen Mitangeklagten Bild- und Videomaterial der Familie Schumacher bekommen haben, wollte dieses dann aber wieder zurückgeben. "Ich dachte, ich könnte mit der Geschichte ein bisschen Geld verdienen. Die Summe sollte durch drei geteilt werden. Zwischen 10 und 15 [Millionen Euro] sollten es sein. Ich habe dann direkt 15 genommen", erklärte er sein Handeln. Er habe die Aufnahmen anschließend heruntergeladen und seinen Sohn gebeten, eine E-Mail-Adresse zu erstellen, die nicht zurückverfolgt werden kann. "Das ist blöd gelaufen. Was soll ich dazu sagen?", soll er im Gerichtssaal resümiert haben. Dem Hauptangeklagten drohen wegen "versuchter Erpressung in besonders schwerem Fall" bis zu 15 Jahre Haft.
Ende Juni dieses Jahres wurde bekannt, dass Michaels Familie von bisher Unbekannten erpresst wird. Anfang Dezember berichtete Daily Mail, dass der einstige Leibwächter des 55-Jährigen, Markus F., Bildmaterial an zwei seiner Komplizen verkaufte. Anschließend sollen von der Familie Schumacher 15 Millionen Euro gefordert worden sein. Sollte das Geld nicht bezahlt werden, würden die Aufnahmen veröffentlicht.