Beyoncé gewinnt langjährigen Rechtsstreit um Blue Ivys Namen
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Beyoncé gewinnt langjährigen Rechtsstreit um Blue Ivys Namen

- Sandrine Palme
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Beyoncé (43) hat den langjährigen Rechtsstreit um die Markenrechte am Namen ihrer ältesten Tochter Blue Ivy (12) nun endgültig für sich entschieden. Wie am Dienstag bekannt wurde, gewann die Musikerin den Fall gegen eine Boutique aus Wisconsin, die seit 2009 Markenschutz an dem Begriff "Blue Ivy" hielt, was Beyoncé daran gehindert hatte, diesen für ihre Tochter zu registrieren. Der konfliktgeladene Prozess begann bereits 2012, kurz nach Blue Ivys Geburt, und zog sich über zahlreiche Verfahren bis zur Entscheidung, die am 31. Dezember im Trademark Official Gazette veröffentlicht wurde. Laut den dortigen Unterlagen hat nun noch bis Ende Januar 2025 jede betroffene Partei die Möglichkeit, Einspruch gegen die Registrierung einzulegen.

Der Rechtsstreit hatte vor allem damit begonnen, dass eine Hochzeitsplanerin namens Veronica Morales, die seit 2009 ein Unternehmen mit dem Namen "Blue Ivy Events" führt, Beyoncés ursprüngliche Anträge blockiert hatte. In einem Tribunal im Jahr 2020 wurde jedoch festgestellt, dass keine ausreichende Verwechslungsgefahr zwischen Veronicas Geschäft und dem Namen von Beyoncés Tochter bestand. Dennoch verzichteten die Anwälte der Sängerin damals auf eine weitere Verfolgung dieses Antrags. Erst im November 2023 stellte Beyoncé erneut einen Antrag, der diesmal durch die Markenrechte einer Boutique für das "Blue Ivy"-Logo verzögert wurde. Da die Boutique jedoch keinen Einspruch einlegte, konnte der aktuelle Antrag schließlich weiterverfolgt werden.

Blue Ivy, die Tochter von Beyoncé und Rapper Jay-Z (55), ist schon lange mehr als nur das Kind zweier Superstars. Das erst zwölfjährige Mädchen hat bereits zwei Guinness-Weltrekorde gebrochen, Preise wie den BET Award und den NAACP Image Award gewonnen und war auf Songs der Billboard-Charts vertreten. Sie stand mit ihrer Mutter weltweit auf Bühnen und hat in sozialen Medien eine enorme Resonanz erzielt. Vater Jay-Z erklärte 2013 gegenüber Vanity Fair, dass es bei der Markenanmeldung nie darum ging, selbst mit dem Namen Geld zu verdienen. Vielmehr wolle man verhindern, dass andere unberechtigt von ihrer Tochter profitieren: "Man will nicht, dass jemand versucht, vom Namen deines Babys zu profitieren." Auch für Blue Ivys jüngere Geschwister Rumi (7) und Sir (7) wurden bereits ähnliche Markenregistrierungen beantragt.

Tina Knowles, Jay-Z, Beyoncé und Blue Ivy Carter im Dezember 2024
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Blue Ivy Carter, Tochter von Jay-Z und Beyoncé
Instagram / beyonce
Blue Ivy Carter, Tochter von Jay-Z und Beyoncé
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