Im Namensstreit: Beyoncé erklärt Blue Ivy zur Kultur-Ikone
Seit einiger Zeit befindet sich Beyoncé im Rechtsstreit mit der Inhaberin eines Hochzeitsplanungs-Unternehmens namens Blue Ivy. Der Grund: Die Besitzerin, Wendy Morales, möchte verhindern, dass Beyoncé den Namen ihrer Tochter Blue Ivy (7) als eingetragenen Markennamen nutzt. Für Wendy besteht eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken. Der US-amerikanische R'n'B-Superstar sieht das wenig überraschend etwas anders – und ist sich des Status' ihrer Familie offensichtlich durchaus bewusst.
In einem Gerichtsdokument, das die US-Website The Blast zitierte, erklärte Beyoncé ihre siebenjährige Tochter zur Kultur-Ikone. Außerdem sagte sie, Wendys Argument, die Konsumenten könnten möglicherweise zwischen einem Hochzeits-Eventgeschäft und der Tochter zweier der bekanntesten Entertainer der Welt nicht unterscheiden, sei albern und sollte gänzlich abgewiesen werden. Darüber hinaus möchte die Frau von Jay-Z (49) den Namen "Blue Ivy Carter" und nicht nur "Blue Ivy" markenrechtlich schützen lassen.
Beyoncé wirft der Wedding-Plannerin außerdem vor, ihre Bekanntheit für deren eigene Marke zu nutzen. Sie bezog sich auf Interviews, die Wendy nach der Geburt von Blue Ivy gab: In denen erklärte sie, dadurch mehr Aufmerksamkeit für ihr Geschäft bekommen zu haben.