Prozess gegen Diddy: Staatsanwaltschaft erreicht Opfer nicht
Im laufenden Strafprozess gegen P. Diddy (55) alias Sean "Diddy" Combs gibt es für die Staatsanwaltschaft eine neue Hürde: Die dritte mutmaßliche Geschädigte, die als "Opfer 3" eine bedeutende Rolle im Verfahren spielen sollte, bleibt unauffindbar. Wie laut TMZ im Gericht am Mittwoch bekannt wurde, versuchen die Ermittler weiterhin erfolglos, die Frau oder ihre Anwältin zu erreichen. Die Identität von "Opfer 3" ist bisher nicht bekannt, lediglich so viel steht fest: Sie lebt nicht in New York City und zeigt sich bislang auch von einer Vorladung wenig beeindruckt. Am Freitag soll es mit der Auswahl der Jury weitergehen – und das, obwohl die Anklage immer noch nicht sagen kann, ob die mutmaßliche Zeugin überhaupt vor Gericht erscheinen wird.
Währenddessen teilte die Staatsanwaltschaft dem Gericht bereits mit, welche drei Zeugen sie direkt zu Beginn des Prozesses aufrufen möchte. Wie das Newsportal berichtet, werden am kommenden Montag zunächst zwei Personen aussagen, deren Auftritte laut den Behörden eher kurz ausfallen sollen. Anschließend wird eine weitere Zeugin erwartet, die sowohl am Montag als auch am Dienstag umfangreich schildern soll, was sie erlebt hat. Der Prozess wird also voraussichtlich in jedem Fall fortgesetzt, egal ob "Opfer 3" am Ende doch noch gefunden und vorgeladen werden kann oder nicht. Die zuständige Richterin drängte die Ermittler zudem, zu erläutern, wie sie mit der Abwesenheit dieser wichtigen Zeugin umgehen wollen. Bis Ende der Woche soll die Verteidigung darüber informiert werden.
Der Prozess gegen Diddy erregt seit Beginn weltweit große Aufmerksamkeit. Der Musiker muss sich schwerwiegenden Vorwürfen stellen – darunter Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung und organisierte Kriminalität. Die Auswahl der Jury gestaltet sich auch deshalb schwierig, weil sich kaum jemand der teils schockierenden Anschuldigungen entziehen konnte. Zu Prozessbeginn sorgte Richter Arun Subramanian noch mit einem lockeren Spruch über Diddys unzählige Künstlernamen für Unterhaltung im Saal – doch die Atmosphäre kippte schnell, als die Details der Anklageschrift zur Sprache kamen. Oberstes Gebot bleibt, dass die Geschworenen ihre Entscheidung frei von Vorurteilen treffen – ganz gleich, ob am Ende alle geplanten Zeugen aussagen können oder nicht.