Big Brother-Gewinner verliert vor Gericht
Streit um das Gewinner-Geld: Nicht nur, dass man bei Big Brother auf seine Privatsphäre und Duschkabinenwände verzichten muss, nein, auch einen Teil seines Preisgeldes muss man am Ende der Show abgeben. Von den 250.000 Euro, die der Gewinner der Voyeurs-Show diesmal erhält, geht erstmal ein Batzen Steuern ab, und die ist bei dem Betrag nicht unbedingt gering.
In Köln steht das Big Brother-Haus und das Kölner Finanzgericht hat nun entschieden: Wer im Haus wohnt, der geht damit einer einkommenssteuerpflichtigen Tätigkeit nach. Sich im Haus bespitzeln zu lassen ist eben kein Lottospiel, dementsprechend gibt es die gewonnene Kohle am Ende der Show auch nicht bar und ohne Abgaben auf die Hand.
Geklagt hatte der Gewinner einer der vorherigen Staffeln, der seinen Gewinn in der Höhe (damals noch) einer Million Euro nicht versteuern wollte. Um wen genau es sich dabei gehandelt hat, wurde allerdings nicht bekannt gegeben.