Das erwartet Jan Böhmermann jetzt nach Merkels Entscheidung
Heute ist das erste "Urteil" gefallen: Kanzlerin Angela Merkel (61) hat in einer Pressekonferenz erklärt, dass die Bundesregierung den Ermittlungen gegen Jan Böhmermann (35) zustimmt. Er hatte mit seinem Schmähgedicht in seiner TV-Satire "Neo Magazin Royale" den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verspottet. Dieser sah sich daraufhin veranlasst, Strafantrag zu stellen. Doch was passiert nun?
Zunächst wird die Staatsanwaltschaft Mainz weiter ermitteln, danach ein Gericht eine Entscheidung fällen. Böhmermann könnte auf zweierlei Ebene belangt werden. Zum einen ist der Verstoß gegen Paragraf 103 zu prüfen, der die Beleidigung ausländischer Staatschefs verbietet. Demnach würden Böhmermann im Fall einer Verurteilung drei Jahre Gefängnisstrafe drohen. Sollte ihm eine verleumderischer Absicht bewiesen werden können, sogar bis zu fünf!
Außerdem ist der Geschädigte, also Erdogan, befugt zu verlangen, dass das Urteil im selben Maße und Rahmen veröffentlicht wird wie die Schmähung. Damit müsste sich Böhmermann im Rahmen seiner Sendung entschuldigen. Bundeskanzlerin Merkel kündigte allerdings an, dass die Bundesregierung plane, den entsprechenden Paragrafen schnellstmöglich abzuschaffen. Sollte das vor Urteilsfällung und nicht erst wie derzeit angepeilt 2018 geschehen, würde Böhmermann im Falle einer Verurteilung nicht bestraft werden können.
Die zweite Ebene ist der Verstoß gegen Paragraf 185 des Strafgesetzbuches. Denn Erdogan fühlt sich auch als Privatperson beleidigt und hat Strafantrag gestellt. Hier droht Böhmermann bis zu ein Jahr Haft. Vertreten wird der türkische Präsident durch den deutschen Anwalt Hubertus von Sprenger, der eigenen Angaben im ZDF-"heute journal" zufolge nicht davon ausgeht, dass Böhmermann eine hohe Strafe erwartet.
Klingt ganz so, als würden die Welle, die diese Affäre schlägt, sich weiter auftürmen, statt sich langsam zu legen.