Klage gegen Videospiel "GTA V": Lindsay Lohan scheitert!
Lindsay Lohan (30) machte in den vergangen Wochen das, was sie am besten kann: für ordentlich Schlagzeilen sorgen. Ihr Privatleben stand mal wieder im Mittelpunkt, ob nun die Trennung von ihrem Verlobten, eine angebliche Schwangerschaft oder ein Rechtsstreit mit Baulöwe Richard Lugner (83). Eins haben ihre Eskapaden jedoch fast alle gemeinsam: Es geht um das liebe Geld. Auch im Rechtsstreit gegen die berühmte Computerspielfirma Take-Two Interactive hatte Lindsay auf ordentlich Schadensersatz gehofft. Daraus wird leider nichts.
Es geht um das äußerst beliebte Videospiel "Grand Theft Auto V", das von der Computerspielfirma entwickelt und vertrieben wird – genauer gesagt um die Figur Lacey Jones. Die soll der Schauspielerin zum Verwechseln ähnlich sehen, eine Parodie des einstigen Teenie-Stars sein. Lindsay sah sich durch die Spielfigur verunglimpft, reichte im Jahr 2014 Klage gegen die Entwicklerschmiede ein.
Konkret ging es darum, dass sich das strauchelnde Hollywoodsternchen zum einen auf einem Artwork deutlich in Aussehen und Posing wiedererkannt haben will. Zum anderen handelt es sich bei der Figur in "GTA V" um eine Schauspielerin, welche der Spieler in einer Mission vor Paparazzi retten muss und bei einer anderen Aufgabe selbst als Paparazzo ablichten soll. Dadurch sah Lindsay zu viele Parallelen zu sich selbst. Trotzdem scheiterte die Klage jetzt vor dem obersten Gericht von New York. Begründung: Weder Lindsays echter Name, noch ihre echte Stimme oder Fotos von ihr wurden verwendet. Somit ist die Figur Lacey Jones eindeutig fiktiv, fällt dem Gericht zufolge unter die Meinungsfreiheit.
Lindsay Lohan kann Berufung gegen die Entscheidung einlegen, noch hat sie sich nicht geäußert, ob sie das in Erwägung zieht. Das Geld hätte Lindsay gut gebrauchen können. Im Video seht ihr, warum sie dem Baulöwen Richard Lugner knapp 150.000 Euro bezahlen muss.