Alkoholfahrt: Rad-Profi Jan Ullrich steht wieder vor Gericht
Zweite Runde für Jan Ullrich (43). Der ehemalige Profiradrennfahrer muss sich erneut für seine Alkoholfahrt aus dem Jahr 2014 vor Gericht verantworten. Mit 1,4 Promille baute der Sportler auf einer Schweizer Landstraße einen Unfall – mit Leichtverletzten und einen Sachschaden von rund 66.600 Euro. Seither wartet der "Tour de France"-Sieger von 1997 auf sein Urteil.
Zum zweiten Mal steht Jan nun vor dem Bezirksgericht in Weinfelden in der Schweiz. Der erste Prozess endete im Mai 2015. Der damalige Richter ließ das Verfahren vertagen. Der Grund dafür war ein Gutachten, das besagte, Jan sei 59 km/h zu schnell gefahren. In der Schweiz gilt: Ab 60 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es mindestens ein Jahr Gefängnis. Zum Glück für den ehemaligen Radsportler fällt das neue Expertenurteil sogar noch besser aus. Der neue Bericht der Sachverständigen spricht nun nur noch von 52 km/h, die der Wahlmallorquiner über dem Limit war.
Das Urteil soll laut Bild Online im September fallen. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Ex-Profisportler eine Freiheitsstrafe von 17 Monaten, die zu vier Jahren Bewährung ausgesetzt wird und eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Franken (9210 Euro). Ullrich selbst hoffe inzwischen auf ein schnelles und faires Verfahrensende.