2. Prozess droht! Schwesta Ewa beleidigt Staatsanwaltschaft
Pöbel-Attacken sind für sie nicht ungewöhnlich – doch da gerade jetzt alle gesetzeshütenden Augen auf Schwesta Ewa (33) gerichtet sind, fällt ihre Neueste ganz besonders ins Gewicht. Oder sogar vors Gericht? Die Rapperin hat bereits einen Strafprozess am Hals – und könnte jetzt einen weiteren wegen Beleidigung dazubekommen!
Im vergangenen Jahr wurde die Anklage gegen Schwesta Ewa wegen Körperverletzung, Prostitution und Steuerhinterziehung erhoben. Darauf saß sie acht Monate in Untersuchungshaft, bis sie letztlich im Juni zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Die Anwälte legten jedoch Revision gegen die Strafe ein, weil sie die Frankfurterin für ihre Vergehen weitaus länger hinter Gitter sehen wollten. Der Prozess geht nun vor dem Bundesgerichtshof weiter. Diesen Move lässt Ewa nicht auf sich sitzen: "Ich hab Angst vor dem BGH, weil diese Bastarde vor der Staatsanwaltschaft mit dem Urteil nicht zufrieden sind und vier Jahre Knast fordern, weil die sich daran aufgeilen", ärgert sich die Musikerin in ihrem Instagram-Livestream.
Ihren laufenden Rechtsstreit werde ihr Ausraster nicht beeinflussen, jedoch könne wegen des Wortes "Bastarde" ein weiterer auf die 33-Jährige warten: "Auf Beleidigung stehen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Wenn die Staatsanwälte einen Strafantrag stellen, ist das ein neues Verfahren", erklärt Oberstaatsanwältin Nadja Niesen bei Bild.