Teilsieg für Günther Klum: GNTM-Serlina darf nicht kündigen!
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Teilsieg für Günther Klum: GNTM-Serlina darf nicht kündigen!

- Promiflash Redaktion
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Muss sie sich jetzt gegen den Vater von Germany's next Topmodel-Chefin Heidi Klum (44) geschlagen geben? 2017 schaffte Serlina Hohmann (23) es bei der beliebten Casting-Show auf den zweiten Platz. Damit wurde sie auch für zwei Jahre bei ONEeins, der Modelagentur von Günther Klum (72), unter Vertrag genommen. Zwar reichte Serlina wenig später eine Kündigung ein – die sei aber nicht gültig und das Arbeitsverhältnis bestehe vorerst weiter, wie das Amtsgericht Koblenz nun in erster Instanz entschieden hat. Die Anwaltskanzlei Irle Moser, die Günther Klum vor Gericht vertritt, begründete das gegenüber Promiflash folgendermaßen: "Die Parteien haben eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit für die Zeit der Befristung wirksam ausgeschlossen. Den Vortrag des Rechtsanwaltes von Frau Hohmann, wonach es sich um einen sittenwidrigen Knebelungsvertrag handeln soll, der wegen einer Täuschung gegenüber Frau Hohmann überdies anfechtbar sein soll, hat das Gericht deutlich zurückgewiesen." Muss Serlina jetzt etwa gegen ihren Willen bei ONEeins bleiben? Nicht unbedingt! Auf Anfrage von Promiflash machte ihr Anwalt deutlich: "Das Amtsgericht Koblenz hat noch keine Entscheidung getroffen." Tatsächlich ist das Urteil bisher nicht rechtskräftig und dem Model bleibt immer noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.