Schumachers Managerin im Rechtsstreit mit Ex-Berater!
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Schumachers Managerin im Rechtsstreit mit Ex-Berater!

- Promiflash Redaktion
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Michael Schumachers (50) Managerin Sabine Kehm (54) hat Streit mit dem ehemaligen Berater Alexander Hartman. Der 38-Jährige wurde im Oktober 2016 von der ehemaligen Journalistin engagiert – anschließend fungierte der Australier als Representative Director der Keep-Fighting-Stiftung, die sich im Namen von Michael Schumacher für gemeinnützige Zwecke einsetzt. Außerdem war er Projektleiter der Geburtstags-App, die anlässlich Schumachers 50. Geburtstag im Dezember 2018 veröffentlicht wurde. Mittlerweile ist Alexander Hartman nicht mehr für die Familie Schumacher tätig. Die Trennung erfolgte jedoch offenbar nicht friedlich – aus diesem Grund soll der Internet-Unternehmer ein Schiedsgerichtsverfahren anstreben!

Das Ende der Zusammenarbeit mit dem Schumacher-Team sei für ihn im Sommer 2018 völlig unerwartet gekommen, will Bunte aus Alexander Hartmans Umkreis erfahren haben. Trotz der Kündigung sollen die Ideen und Konzepte des App-Entwicklers jedoch weiterhin benutzt werden. Weiter wird geschrieben, dass sich der Betroffene einen Anwalt genommen habe, weil ihm laut seiner Ansicht noch mehrere hunderttausend Euro Gehalt plus Spesen zustehen würden. Außerdem sei ein großer Wunsch von ihm, weiter für die Stiftung arbeiten zu können. Was sagt Sabine Kehm dazu?

Im Interview mit dem Magazin erklärte die 54-Jährige, warum die Tätigkeit des Geschäftsmannes beendet wurde: "Die vereinbarten Leistungen wurden nicht wie erwartet erbracht." Sie stellte außerdem klar, dass mit Alexander Hartman nie ein Anstellungsverhältnis bestanden habe, sondern er lediglich als Berater für das Schumacher-Team tätig gewesen sei. Mehr wollte die langjährige Vertraute des Schumi-Clans nicht erklären – und zwar aus einem bestimmten Grund: "Zur Leistungserbringung seiner Firma gibt es derzeit in der Tat eine juristische Auseinandersetzung, die in einem Schiedsverfahren geklärt werden wird und über deren Details zwischen den Parteien Vertraulichkeit vereinbart wurde."