Urteil bleibt gültig: Schwesta Ewa muss ins Gefängnis!
Das Ergebnis steht fest: Schwesta Ewa (34) muss tatsächlich ihre Haftstrafe absitzen. Die frischgebackene Mama war im Sommer 2017 wegen Steuerhinterziehung, schwerer Körperverletzung und sexueller Verführung Minderjähriger zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, ging allerdings daraufhin in Berufung. Bis zuletzt hoffte die Musikerin für sich und ihren Nachwuchs, um den Knastaufenthalt herumzukommen. Nun ist klar: Schwesta Ewa wird bald wieder im Gefängnis sitzen!
Das entschied am Donnerstagnachmittag das Gericht in Karlsruhe, wie Bild berichtete. Im Gespräch mit der Zeitung soll die Künstlerin noch ein gutes Gefühl über den Ausgang gehabt haben. Bis der Richter das endgültige Urteil verlas: Die Revision wurde abgelehnt. Der Rechtsspruch des Frankfurter Landgerichts aus dem Sommer 2017 bleibt somit gültig! Da Ewa schon acht Monate der Strafe in der Untersuchungshaft verbüßt hat, stehen ihr nun noch insgesamt ein Jahr und zehn Monate hinter schwedischen Gardinen bevor.
Noch ist nicht klar, ob Ewa ihre im Januar geborene Tochter mitnehmen kann. Auch wann sie die Haft antreten muss, wird erst noch entschieden. Für die Ex-Prostituierte wäre es auf jeden Fall das allerschlimmste, von ihrem Baby getrennt zu werden, wie sie vor der Verkündung noch einmal betonte.