Metzelder: Unterlassungsklage gegen Pocher ist gescheitert
Schon wieder kann Oliver Pocher (42) einen Gerichtsbeschluss zu seinen Gunsten verbuchen. Am vergangenen Montag ist öffentlich geworden, dass Christoph Metzelder (39) in dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Besitz und Weitergabe kinderpornografischer Inhalte ein Geständnis abgelegt haben soll. Wie umfangreich dieses ausgefallen ist, also ob er alle ihm vorgeworfenen Taten gestanden hat oder es sich nur um ein Teilgeständnis handelt, bleibt bislang offen. Schon lange vor dem Geständnis fand Oliver Pocher deutliche Worte gegen den einstigen Kicker – demnach solle Metzelder sich schämen, wenn er sich von den Vorwürfen nicht distanzieren könne. Gegen die Aussagen, die der Comedian via Social Media verbreitete, reichten Metzelders Anwälte beim Landgericht Köln einen Unterlassungsantrag ein, der jetzt abgeschmettert wurde.
Der Auslöser für den gerichtlichen Zoff war ein Instagram-Beitrag des 42-Jährigen von Anfang September, in dem er einen Zeitungsartikel über Metzelder scharfzüngig kommentierte: "Wer kinderpornografische Inhalte weiterleitet oder besitzt ist einfach nur ein krankes Schwein und solange sich Christoph Metzelder davon nicht deutlich öffentlich distanzieren kann, sollte auch besonders in seiner Situation geächtet sein." Am 6. September folgte die Reaktion der Anwälte des Ex-Sportlers. Sie verlangten eine Unterlassungserklärung, die Oli nicht abgab. Er habe sich "von jemandem, der kinderpornografische Fotos verschickt haben soll, nicht den Mund verbieten" lassen wollen.
Nun zeigte Pocher das Ergebnis der Berufung im Netz: "Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller", ist in dem neuesten Schreiben des Landgerichts Köln zu lesen. Als Begründung, die Oliver teilweise geschwärzt hat, ist noch zu lesen: "Der Antrag ist unbegründet." Bei alledem ist nicht klar, ob Christoph Metzelder wirklich schuldig ist. Zwar hält Oli Pocher ihn für verantwortlich, doch es kann auch alles anders gewesen sein. Nach wie vor gilt zu Gunsten von Christoph Metzelder die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht ihn rechtskräftig verurteilt hat. Solange ist er auch unabhängig von einem möglichen Geständnis unschuldig.