Prozess gegen Christoph Metzelder startet im April
Christoph Metzelder (40) muss bald vor Gericht. Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Strafverfahren gegen den ehemaligen Fußballnationalspieler die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen. Ab Ende April startet das Hauptverfahren. Die Anklage wirft Christoph Metzelder vor, "es unternommen zu haben, einer Person in 29 Fällen Besitz an kinderpornografischen Schriften zu verschaffen" sowie kinder- und jugendpornografisches Material in einem Fall besessen zu haben.
Dies teilte das Amtsgericht Düsseldorf nun in einer Pressemitteilung von Montag mit. Weiter heißt es darin: "Der Angeklagte tritt den Vorwürfen entgegen. Das Hauptverfahren dient der Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der Angeklagte als unschuldig." Am 29. April soll das Hauptverfahren gegen Metzelder beginnen. Das Amtsgericht hat zunächst drei Termine anberaumt, ein Urteil könnte demzufolge am 10. Mai fallen.
Im September vergangenen Jahres war aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervorgegangen, dass Metzelder sich zu den Vorwürfen geäußert hat. Demnach soll er zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, Kinderpornografie besessen und an drei Frauen geschickt zu haben, gegenüber der Staatsanwaltschaft jedenfalls ein Teilgeständnis abgelegt haben. Wie umfassend das Geständnis ausgefallen ist, also ob er alle ihm vorgeworfenen Taten zugegeben hat oder nur Teile, ist nicht bekannt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wurde inzwischen durch das Oberverwaltungsgericht Münster teilweise aufgehoben.
Nach wie vor gilt zugunsten von Christoph Metzelder die Unschuldsvermutung. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft überzeugt sein sollte, dass er die angeklagten Taten begangen hat, ist alleine entscheidend, ob sich nach Durchführung der Hauptverhandlung und einer Beweiserhebung diese Überzeugung auch beim Gericht bildet. Solange Metzelder nicht rechtskräftig verurteilt ist, ist er unschuldig.