Gericht weist Donald Trumps Klage gegen Missbrauchsopfer ab!
Damit hat er wohl nicht gerechnet. Am 9. Mai wurde Donald Trump (77) von einem Geschworenengericht in dem Missbrauchsprozess gegen E. Jeans Carroll für schuldig gesprochen. Der einstige US-Präsident wurde dazu verurteilt, der Autorin zwei Millionen Dollar wegen Körperverletzung und drei Millionen Dollar wegen Verleumdung zu zahlen. Ende Juni reichte Donald dann eine Gegenklage ein – doch die wurde nun vom Richter abgelehnt.
Laut Gerichtsdokumenten, die Deadline vorliegen, habe der Bunderichter Lewis Kaplan nun Donalds Gegenklage zurückgewiesen. Der Grund: Die Grundlagen für eine Verleumdungsklage seien nicht gegeben. In seiner Stellungnahme erklärte Lewis, dass obwohl es sich juristisch betrachtet nicht um eine Vergewaltigung im "engen, technischen Sinne" des New Yorker Strafrechts gehandelt habe, werde der Begriff im alltäglichen Sprachgebrauch in ähnlichen Fällen verwendet und verstanden. "In diesem Kontext könne gesagt werden, dass die Geschworenen zu dem Schluss gekommen seien, dass Trump Carroll 'vergewaltigt' habe", fügte er hinzu.
Im Mai war der Politiker mit dem Urteil infolge des Zivilprozesses erstmals wegen Vorwürfen der sexuellen Gewalt rechtlich belangt worden. Im kommenden Jahr soll es wegen der Verleumdungsvorwürfe von E. Jean einen weiteren Zivilprozess geben. Ein Bundesrichter in New York setzte den Beginn des Prozesses vorläufig auf den 15. Januar 2024 fest.