"Vorfall": Joost Klein darf nicht beim ESC-Finale auftreten!
Heute Abend ist es so weit: Das große Finale des 68. Eurovision Song Contests in Malmö steht bevor. 26 Länder haben sich dafür qualifiziert – der Rapper Joost Klein (26) wird wegen jüngster Ereignisse jedoch nicht mehr die Möglichkeit haben, die Niederlande während des berühmten Musikwettbewerbs zu vertreten. Das bestätigt nun die Europäische Rundfunkunion EBU. "Die schwedische Polizei hat eine Beschwerde untersucht, die von einem weiblichen Mitglied des Produktionsteams nach einem Vorfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend eingereicht wurde", heißt es in dem offiziellen Statement. Weiter steht geschrieben: "Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen."
Die EBU macht deutlich, dass sie eine "Null-Toleranz-Politik" gegenüber "unangemessenem Verhalten" bei dem Eurovision Song Contest verfolgt und demnach bestrebt ist, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein "sicheres Arbeitsumfeld" zu bieten. "Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet", erklärt der Zusammenschluss und zieht folgenden Entschluss: "Das große Finale des 68. Eurovision Song Contests wird nun mit 25 teilnehmenden Liedern fortgesetzt."
Die genauen Hintergründe des benannten Vorfalls sind bislang unklar. Allerdings erfolgt die Erklärung, nachdem die Polizei einen Mann wegen angeblicher Drohungen beim Eurovision Song Contest verhört hatte. "Ein Mann wird verdächtigt, ungesetzliche Drohungen ausgesprochen zu haben. Die Tat soll am Donnerstagabend in der Malmö Arena begangen worden sein", schilderte eine Sprecherin der schwedischen Polizeibehörde gegenüber der Nachrichtenagentur PA.