Berufung: Melanie Müller steht nächstes Jahr vor Gericht
Melanie Müller (36) muss erneut vor Gericht: Die Schlagersängerin akzeptiert ihr Urteil wegen des Zeigens des Hitlergrußes nicht und ist deswegen in Revision gegangen. Ein Sprecher des Amtsgerichts Leipzig bestätigte laut RTL, dass Melanies Verteidigung zwar zunächst Rechtsmittel eingelegt, aber keine weiteren Details innerhalb der Frist geliefert habe – dies wird nun als Berufung angesehen. Damit geht der Fall vor das Landgericht Leipzig. Ein Termin für den Prozessbeginn ist noch nicht festgelegt, dieser könnte sich etwas hinziehen.
Das Amtsgericht hatte Melanie am 23. August wegen des Zeigens von verfassungswidrigen Symbolen und wegen Drogenbesitzes zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt: 80.000 Euro, zusammengesetzt aus 160 Tagessätzen à 500 Euro, sollte die Schlagersängerin zahlen. Der Fall geht auf ein Konzert in Leipzig im September 2022 zurück, bei dem die Ex-Dschungelkönigin mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben soll. Bei einer späteren Durchsuchung ihrer Wohnung entdeckten die Behörden zudem geringe Mengen an Kokain und eine Ecstasy-Tablette. Melanies Verteidigung hatte einen Freispruch für beide Anklagepunkte gefordert.
Im Prozess hatte Melanie die Anschuldigungen über ihren Anwalt konsequent zurückgewiesen. Ihr Verteidiger Adrian Stahl argumentierte, die fragliche Armbewegung sei lediglich eine mitreißende Geste fürs Publikum gewesen und habe keinen politischen Hintergrund gehabt. Zudem betonte er laut RTL, dass die 36-Jährige unpolitisch sei und keine rechte Gesinnung habe. Da Melanie keine konkreten Angaben zu ihren Einkünften gemacht hatte, schätzte der Richter ihr monatliches Einkommen aufgrund ihrer regelmäßigen Auftritte, ihres Immobilienbesitzes in Deutschland und auf Mallorca und ihres allgemein "auffällig luxuriösen Lebensstils" auf etwa 15.000 Euro. Daran bemaß sich schlussendlich die Geldstrafe.