Melanie Müller nach Hitlergruß-Urteil zurück am Ballermann
Nach dem Urteil im Hitlergruß-Prozess ging es für Melanie Müller (36) direkt zurück auf die Bühne. Am vergangenen Samstag trat die Schlagersängerin erstmals wieder auf Mallorca am Ballermann im Oberbayern auf – nur wenige Stunden nachdem sie das Gerichtsgebäude Leipzig verlassen hatte. Um 2:30 Uhr stand die Ex-Dschungelkönigin laut Bild vor dem Publikum und performte Songs wie "Achterbahn" von Helene Fischer (40) oder "Nichts ist für die Ewigkeit" von den Böhsen Onkelz. Die Stimmung schien Melanie zunächst etwas tief zu sein. Sie habe versucht, das Publikum zu animieren. "Wollt ihr mich verarschen? Oberbayern pass auf!", soll sie den Zuschauern entgegengerufen und dann auf ihren Gerichtstermin angespielt haben: "Ich habe schon einen Scheißtag gehabt."
Die 36-Jährige hatte bei einem Auftritt in Leipzig im September 2022 den Hitlergruß gezeigt und musste sich deshalb wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Am Freitag wurde sie zu einer Geldstrafe von insgesamt 80.000 Euro verurteilt, die sie in 160 Tagessätzen à 500 Euro bezahlen muss. Genau diese Tagessatz-Summe soll Melanie laut der Zeitung pro Auftritt in dem beliebten Lokal auf der Partymeile bekommen. Dort darf sie wohl auch erst mal weiter auftreten, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist – es besteht nämlich noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Auf Videos des Hitlergruß-Vorfalls in Leipzig war zu sehen gewesen, wie Melanie wiederholt die verbotene Armgeste gemacht hat. Die Reality-TV-Bekanntheit hatte dennoch stets beteuert, unschuldig zu sein. "Ich habe den mir unterstellten Hitlergruß nicht gezeigt", betonte sie vor dem Prozess. Sie stehe zudem in keiner Verbindung zu "Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut." Ihr Anwalt forderte ihren Freispruch und argumentierte, dass ihre Armbewegung bei besagtem Auftritt "neutral" gewesen sei. Der Richter entschied im Prozess, dass sie schuldig ist – die Entscheidung habe sie laut Medienberichten schweigend hingenommen. Ob sie gegen das Urteil vorgehen wird, ist zu diesem Zeitpunkt unklar.