Papst-Rücktritt: Gab es das überhaupt schon mal?
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Papst-Rücktritt: Gab es das überhaupt schon mal?

- Promiflash Redaktion
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Die Rücktritts-Erklärung von Papst Benedikt XVI (85). kam heute nicht nur für alle sehr überraschend, dieses Ereignis ist auch historisch fast einzigartig. Denn überliefert ist bisher nur der Rücktritt von Papst Coelestin V. aus dem Jahr 1294! Dieser trat allerdings nach nur fünf Monaten von seinem Amt zurück, galt als Sonderling und soll angeblich nur zum Papst gewählt worden sein, weil sich die Kardinäle auf keinen anderen Kandidaten einigen konnten.

Doch darf man als Papst eigentlich einfach so zurücktreten? Ja, denn so ein Rücktritt ist im Kanon 332, Paragraph 2 des Kirchenrechts geregelt. Dort wurde festgehalten, dass der Papst zurücktreten darf, wann immer er will und dafür auch niemanden um Erlaubnis fragen muss. Selbst wenn viele es Bedauern werden, dass Papst Benedikt XVI. sein Amt aus gesundheitlichen Gründen aufgibt, da seine "Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise den Petrusdienst auszuüben", kann man seine Entscheidung auf der anderen Seite auch verstehen.

Papst Benedikt XVI. und sein Bruder Georg Ratzinger
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Papst Benedikt XVI. und sein Bruder Georg Ratzinger