Urteil im Fall Böhmermann gegen Kanzlerin Merkel gesprochen
Nun wurde der Gerichtsfall um Jan Böhmermann (38) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (64) beendet. Im Jahr 2016 verfasste der Satiriker ein "Schmähgedicht" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (65). Diese Zeilen brachten ihm eine Menge juristischen Ärger ein und wurden später teilweise verboten. Im Zuge der Debatte bezeichnete die Kanzlerin das Werk öffentlich als "bewusst verletzend" – woraufhin der TV-Moderator in einer Unterlassungsklage von ihr forderte, diese Stellungnahme zurückzunehmen und nicht mehr zu wiederholen. Jetzt hat das Berliner Verwaltungsgericht ein endgültiges Urteil im Fall Böhmermann gegen Merkel gesprochen!
Laut Bild erschienen zu dem finalen Gerichtstermin am Dienstagmorgen offenbar weder der 38-Jährige noch die Kanzlerin persönlich. Beide seien von ihren jeweiligen Anwälten vertreten worden. Schon vor Prozessbeginn hatte der Rechtsbeistand von Böhmermann betont, dass für seinen Mandanten die Äußerungen von Merkel eine „nicht hinzunehmende staatliche Vorverurteilung“ seien und dass dieser seine Grundrechte auf Presse- und Kunstfreiheit verletzt sehe. Nun wurde die Klage des Komikers offiziell abgewiesen!
Die Anwälte des Kanzleramts verwiesen im Prozess darauf, dass Böhmermanns Forderung, Merkels Aussage dürfe nicht mehr wiederholt werden, hinfällig sei. Denn schon vor Prozessbeginn sei eine entsprechende Erklärung abgegeben worden. Zu seiner juristischen Niederlage äußerte sich Böhmermann bislang nicht.