Trotz Antrag: R. Kelly muss auch weiterhin im Knast bleiben
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Trotz Antrag: R. Kelly muss auch weiterhin im Knast bleiben

- Promiflash Redaktion
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R. Kelly (52) bleibt vorerst hinter schwedischen Gardinen! Seit Juli sitzt der US-Sänger mittlerweile in Untersuchungshaft. Zu der Anklage in 13 Punkten wegen Kinderpornografie ist nun auch noch ein weiterer Haftbefehl hinzugekommen. Der Musiker soll nicht nur im Besitz von Sextapes mit Minderjährigen sein und junge Frauen sexuell belästigt haben – er hat offenbar auch einer 17-Jährigen Geld für einen Nackttanz geboten. Vor Gericht wurde nun sein Antrag, bis zum Urteil freigelassen zu werden, abgewiesen.

Am Mittwochmorgen hat ein Richter sein Urteil gefällt und entschieden, dass der Musiker bis auf Weiteres in Untersuchungshaft bleiben wird. Laut einem TMZ-Bericht habe der Anwalt des R&B-Stars beantragt, seinen Mandanten bis zum endgültigen Prozess auf freien Fuß zu entlassen. Die Begründung, dass R. Kelly hinter Gittern mit gesundheitlichen Schäden zu rechnen hätte, wurde von der Staatsanwaltschaft nicht akzeptiert und nun vor Gericht ebenfalls abgelehnt. Vor allem die hohe Fluchtgefahr sei grundlegend für den Entscheid. Während er selbst behauptet, pleite zu sein und keine finanziellen Mittel für einen Aufenthalt außer Landes zu haben, ist sich die gegnerische Seite sicher, dass der Angeklagte noch immer Millionen an seiner Musik verdienen würde.

Schon vor einigen Wochen hatte der 52-Jährige versucht, dem Knast-Aufenhalt durch eine Kautionszahlung zu entgehen. Weil er eine zu große Gefahr für junge Mädchen sei, wurde der Antrag damals aber bereits abgelehnt. Wann es zu einem endgültigen Urteil in R. Kellys Fall kommen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Sänger R. Kelly, September 2019
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Sänger R. Kelly, September 2019
Musiker R. Kelly vor Gericht
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Sänger R. Kelly
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