Haftaufschub: Wann muss Rapperin Schwesta Ewa in den Knast?
Im Juni 2017 wurde Schwesta Ewa (35) vom Frankfurter Landgericht wegen mehrfacher Körperverletzung, Steuerhinterziehung und sexueller Verführung Minderjähriger zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ursprünglich sollte die Rapperin bereits im September ihre Haft antreten, jedoch erwirkte sie einen Aufschub auf November. Aktuell scheint sich die ehemalige Prostituierte trotzdem noch nicht hinter Gittern zu befinden. Doch wann muss Ewa jetzt in den Knast?
Wie Bild aus dem Umfeld der Mutter erfahren haben soll, muss die gebürtige Polin Mitte Januar ins Gefängnis. Die 35-Jährige hatte nach eigenen Angaben noch einen weiteren Antrag auf Haftaufschub gestellt und diesem wurde nun anscheinend stattgegeben. Ihr Anwalt konnte wohl den Umstand, dass Ewa im Februar Mutter der kleinen Aaliyah Jeyla geworden ist, bis jetzt geltend machen.
Der Aufschub einer Strafe gilt aber nur für einen gewissen Zeitraum. "Die Haft kann maximal vier Monate aufgeschoben werden", erklärte die Frankfurter Oberstaatsanwältin Nadja Niesen gegenüber Bild. Diese vier Monate würden dementsprechend im Januar für die Sängerin ablaufen. Ihre Tochter wird die "Cruella"-Interpretin aber nach wie vor nicht mit ins Gefängnis nehmen dürfen.